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Sozialdienste Bezirk Dielsdorf

Fachstelle Sucht (für alle 22 Bezirksgemeinden)
Dieser Dienst ist für alle Betroffenen und Angehörigen sowie ArbeitgeberInnen und Institutionen des Bezirks zugänglich.

Fachbereich Persönliche Beratung

(ohne wirtschaftliche Hilfe) (für 15 Bezirksgemeinden)
Dieser Dienst ist für die EinwohnerInnen, ArbeitgeberInnen und Institutionen aus folgenden Gemeinden des Bezirks zugänglich:
Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Neerach, Niederhasli, Niederweningen, Oberweningen, Otelfingen, Rümlang, Schleinikon, Schöfflisdorf, Stadel und Weiach.
Für alle weiteren Gemeinden übernehmen jeweils die Sozialsekretariate die entsprechenden Aufgaben.

Fachbereich Erwachsenenschutz (für alle 22 Bezirksgemeinden)
Den MitarbeiterInnen dieses Fachbereichs (Berufsbeiständinnen / Berufsbeistände) werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf (KESB) Beistandschaften für Erwachsene zur Führung übertragen. 

Angebote
Die Angebote unterscheiden sich nach Fachbereich; sie ergänzen bestehende Angebote und umfassen die Arbeit mit Einzelpersonen bis hin zur Arbeit in Gruppen.

Schweigepflicht
Die Mitarbeitenden der Sozialdienste Bezirk Dielsdorf unterstehen der Schweigepflicht.

Kosten
Die Grundleistungen der Fachstelle Sucht und der Persönlichen Beratung haben Sie mit Ihren Steuerbeiträgen mitfinanziert. Diese können daher ohne Kostenfolgen beansprucht werden. Weitergehende Leistungen, sollte dies so vereinbart werden, werden verrechnet.

Für den Fachbereich Erwachsenenschutz gelten besondere Entschädigungs-bestimmungen.